Zoll entdeckt Viagra in Marmeladengläsern!
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Lohne (Niedersachsen) – Dieser Paket-Inhalt ist wahrlich potent. In Lohne (Niedersachsen) stießen Zollbeamte auf illegale Potenzmittel in Marmeladengläsern! Am 10. März 2025 kontrollierten Beamte des Zollamts ein Paket aus Russland. Beim Öffnen durch den Empfänger fanden sie 40 Marmeladengläser. Der Empfänger behauptete, es handle sich um Vitamine oder Nahrungsergänzungsmittel. Doch die Zöllner zweifelten an seiner Aussage und informierten die Marktüberwachungsbehörde. Diese stellte fest: In den Gläsern befand sich Sildenafil, ein verschreibungspflichtiger Wirkstoff zur Potenzsteigerung. Sildenafil ist der Hauptbestandteil von Viagra und wirkt gefäßerweiternd. Laut deutschem Arzneimittelgesetz ist die Einfuhr verboten. Seit Jahrzehnten hilft die kleine blaue Pille Männern bei der Lust Foto: picture alliance / BSIP Mediziner warnen vor gesundheitlichen Schäden „Im Ausland und über Online-Plattformen werden zahlreiche Nahrungs- beziehungsweise Nahrungsergänzungsmittel mit potenzfördernden Zusatzstoffen angeboten. Mediziner und Verbraucherorganisationen warnen regelmäßig, dass die Einnahme ohne ärztliche Beratung gesundheitliche Schädigungen hervorrufen kann“, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück. Die beschlagnahmten Arzneimittel wurden zur weiteren Bearbeitung an die Marktüberwachungsbehörde übergeben. In Deutschland unterliegt der Verkehr mit Arzneimitteln strengen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG), um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Privatpersonen dürfen keine Arzneimittel aus dem Ausland per Post oder Kurier beziehen. Lesen Sie auch Expertengremium empfiehlt: Viagra soll es weiter nur auf Rezept geben Eine kleine blaue Pille hilft Paaren seit rund 25 Jahren beim Liebesleben. Nebenwirkungen der blauen Pille: Viagra kann zu verstopfter Nase führen Wie genau reagieren Körper und Geist auf Potenzmittel? Das müssen Sie wissen! Viele Präparate, die im Ausland frei gehandelt werden, wie Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate, gelten hier als Arzneimittel und unterliegen dem AMG. Auch Präparate mit bestimmten pflanzlichen oder tierischen Stoffen können artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Arzneimittel, die in Deutschland nicht erhältlich sind, können nur über eine Apotheke mit entsprechender ärztlicher Verschreibung aus dem Ausland bezogen werden.
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